Kommentar von Torsten Szielasko (GAIA mbH) zur geplanten Zwangsabgabe für neue Windräder durch das BMWi
09. Juni 2020
Seit dem 05.05.2020 liegt das Eckpunktepapier des BMWi zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Betrieb von Windenergieanlagen vor. Dieses dreiseitige Papier sieht vor, dass Betreiber von neuen Windenergieanlagen ab dem Jahr 2021 eine verpflichtende Abgabe in Höhe von mindestens 0,2 Cent/kWh in Form einer Schenkung an die Standortkommunen leisten müssen. Bei Nichterfüllung droht eine Sanktionierung in Höhe von 0,25 Cent/kWh. Günstiger wird es, wenn den Bewohnern der Standortkommune ein Bürgerstromtarif, der maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs beträgt, offeriert wird und hiernach mindestens 80 Verträge nachgewiesen werden können.
Folgende Kritik ist an diesem Modell vorzubringen:
Bei einer Multimegawatt-Anlage mit 13 Mio. kWh Jahresertrag sind das schon mal jährlich zwischen 24.000,– Euro und 28.000,– Euro und nicht 20.000,– Euro, wie im Papier geschätzt. Auf 20 Jahre EEG-Vergütungszeit hochgerechnet bedeutet das einen Betrag von über 500.000,– Euro. WER soll den tragen? Der Planer oder der Betreiber oder der Hersteller der Windenergieanlage?
Eine Koppelung der Abgabe an den Stromertrag benachteiligt kleinere Windenergieanlagen überproportional, da größere Anlagen im Preis-Leistungs-Verhältnis günstiger bzw. auch günstiger einzukaufen sind.
Was ist mit den Windenergieanlagen, die auf kommunalen Grundstücken stehen und bei denen die Betreiber hierfür Pachtentgelte an die Kommunen zahlen? Was ist mit den Vergütungen für die Benutzung der kommunalen Feldwege, z. B. für die Kabelverlegung? Was ist, wenn ein Betreiber entweder durch die Gesellschaftsform, den Firmensitz oder die Finanzierungsart höhere Gewerbesteuern an die Kommune abführt? Werden diese Vergütungen bzw. Zahlungen bei der Abgabe berücksichtigt?
Torsten Szielasko, Inhaber und Geschäftsführer der Firma GAIA mbH; Stellvertretender BWE Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz/Saarland und Vorsitzender BWE Regionalverband Rheinland-Pfalz Süd
In der jetzigen Phase der hohen Zuschläge in den Ausschreibungen mögen Abgaben an die Kommunen in dieser Höhe ggf. irgendwie darstellbar sein. Was ist aber, wenn diese Zuschläge zukünftig wieder sinken? Dann führt das zu überproportionalen Belastungen beim Betreiber – falls die Preise der Anlagen dann nicht sinken.
Dass Modell berücksichtig auch nicht die Bevölkerungsgröße von Kommunen, denn bei einer kleinen Kommune wird es ungleich schwerer mindestens 80 vergünstigte Stromlieferverträge einzusammeln als z.B. in einer Kleinstadt.
Und wenn der Betreiber einer Windenergieanlage nicht zugleich auch Stromhändler ist, dürften Verwaltungsaufwand und damit die Kosten auch zunehmen.
Die Umsetzung bzw. Ausgestaltung müsste zudem in Form einer vollstreckbaren Urkunde in notarieller Form erfolgen, sodass die Kommunen direkt vollstrecken könnten. Das ist wiederum mit zusätzlichem Aufwand und Gebühren beim Notar verbunden.
Und dann gibt es noch Projekte, die aufgrund der einzuhaltenden Abstände oder aufgrund von politischen Erwägungen recht nah an der Gemarkungsgrenze zur Nachbarkommune platziert werden. Bei diesen Projekten führt dann oft die Infrastruktur (Zuwegung und Kabeltrasse) über die Nachbarkommune, deren Bevölkerung auch auf die Anlagen schauen darf. Diese Kommune würde im Altmaier-Papier leer ausgehen.
Fazit:
Das Modell ist nicht zu Ende gedacht und bringt eine – im Gegensatz zum BWE – viel zu hohe „Akzeptanz-Abgabe“ an die Kommunen ins Spiel. Über die Verfassungskonformität ließe sich sicher auch noch trefflich streiten.