Landesklimaschutzgesetz - Stellungnahme der GAIA mbH zur Gesetzesnovelle
Torsten Szielasko, Geschäftsführer der GAIA mbH, äußert kritische Anmerkungen zum neuen Landesklimaschutzgesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.
Kritik am Entwurf des Landesklimaschutzgesetzes (Stand: 26.11.2024)
Am 26. November 2024 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat den Entwurf zur Novellierung des Landesgesetzes zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz – LKSG) beschlossen.
In § 3 (S. 7) wird angestrebt, den Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien zu decken. Dabei stellt sich die Frage, ob die derzeit über die Regionalplanungen in Ausweisung befindlichen Flächen für Windenergieanlagen zuzüglich den maximal 2 Prozent der Landesflächen, die in Rheinland-Pfalz insgesamt für PV-Freiflächen-Anlagen zur Verfügung gestellt werden (S. 49, Stichtag: 31.12.20220), dafür ausreichen.
Zudem sollen auch erneuerabere Energie-Anlagen, die außerhalb von Rheinland-Pfalz („außerhalb der Landesgrenzen“) errichtet werden, in die Berechnung einfließen. Hierbei sollen sicher die Investitionen von BASF in Offshore-Windparks vor der Küste der Niederlande eine Rolle spielen. Das bedeutet im Umkehrschluss nach dieser Logik, dass, je mehr die BASF in Offshore-Anlagen investiert, desto weniger Anstrengungen das Land Rheinland-Pfalz selbst für das Klima unternehmen muss. So kann man sich die Bilanz auch schön rechnen.
Langfristige Minderungsziele und unklare Berechnungsmethoden
Ergänzt wird diese Rechnung durch die angestrebten Minderungsziele der einzelnen Sektoren (Sektorziele) für das Jahr 2040. Das heißt, zehn Jahre später als die geplante, vollzogene Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien.
In § 11 (ab S.12) versteckt sich das Land Rheinland-Pfalz hinter den Vorgaben auf Bundesebene. Sollten diese ambitionierter als die Landesvorgaben ausfallen, will das Land ihnen folgen („die notwendigen Schritte zur Anpassung der Zielwerte“ einleiten). Falls die Bundesvorgaben jedoch weniger ambitioniert ausfallen, behält sich die Landesregierung vor, die eigenen Ziele entsprechend anzupassen, um eine „Überkompensation auf Landesebene zu vermeiden“. Eine eigenständige und entschlossene Klimaschutzpolitik sieht anders aus.
Zudem behält sich die Landesregierung vor, mit den einzelnen Sektoren zu „jonglieren“. So können Unterschreitungen der Ziele in einem Sektor durch Überschreitungen in anderen Sektoren „ausgeglichen“ werden. Doch das Klima wird sich nicht kaufmännisch-bilanziell berechnen lassen.
Auch der in § 14 festgelegte CO2-Schattenpreis von mindestens 237 EUR pro Tonne hätte ambitionierter ausfallen können.
Fehlende Transparenz bei den Sektorenzielen
In Anlage 1 auf S. 20 werden Minderungsziele für sechs Sektoren (Industrie, Gebäude, Verkehr, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Abfall und Sonstiges) bis 2040 vorgegeben – dem Jahr, in dem die Treibhausneutralität erreicht werden soll. Die vorgesehenen Reduktionswerte der einzelnen Sektoren sollen zwischen – 66 Prozent (Landwirtschaft) und – 96 Prozent (Industrie) betragen. Allerdings bleibt unklar, wie diese Zahlen ermittelt wurden, da keinerlei Erläuterungen oder Berechnungsgrundlagen im Entwurf enthalten sind.
Die Landesregierung soll, alle zwei Jahre im Rahmen der Maßnahmensteuerung den aktuellen Stand des Klimaschutzmaßnamenregisters zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche und/oder angepasste Maßnahmen zu beschließen.
Fazit
Der Entwurf des Landesklimaschutzgesetztes weist erhebliche Schwächen auf:
Alles in allem ist der Zielkorridor zu lange gewählt (bis 2040); es werden dabei Investitionen in erneuerbare Energien außerhalb von Rheinland-Pfalz miteingerechnet; man versteckt sich hinter den Vorgaben auf Bundesebene, anstelle eigene, ambitionierte Ziele zu verfolgen; es wird ein „Jonglieren“ der Sektoren zugelassen und man wählt einen moderaten C02-Preis pro Tonne – bei voraussichtlich zu wenig ausgewiesenen Flächen für erneuerabaren Energieanlagen in den Regionalplänen.
Eine selbstbewusste Klimaschutz-Politik bei einem grüngeführten Umweltministerium in Rheinland-Pfalz sieht anders aus.